Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle mit uns, Scheibentoenung.de, Inhaber Thorsten Simeth, Mittelsteg 44, 13158 Berlin-Pankow, Tel.: +49 (0) 30 – 917 444 32, E-Mail: info@scheibentoenung.de und Ihnen als unseren Kunden geschlossenen Verträge. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von uns erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Folierung mit Lackschutzfolie für PKW
  • KFZ Scheibentönung
  • Sonnenschutztfolien
  • Sichtschutzfolien
  • Sicherheitsfolien
  • Möbelfolierung
  • Schaltbare Folie / e-Film

 

§ 2 Vertragsschluss und Umfang der Leistungspflicht

(1) Die Konditionen, Art, Umfang und ggf. Termin für unsere Leistungserbringung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(2) Ein Vertrag kommt mit der Annahme des von uns an Sie übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes durch Unterschrift Ihrerseits oder durch Rücksendung der Mail mit unserem Angebot zusammen mit einer klaren Annahmeerklärung

(3) Verträge können in unseren Geschäftsräumen oder per Mail durch Angebot und Annahme geschlossen werden. Sprechen wir mit Ihnen einen Termin bei Ihnen vor Ort ab, so kann ein Vertragsschluss auch bei Ihnen vor Ort durch Unterzeichnung eines Angebotes oder eines Vertrages zustande kommen. Widerrufsrechte Ihrerseits bestehen beim Vertragsschluss vor Ort nicht, wenn der Vertrag in unseren Geschäftsräumen oder auf Ihren Wunsch hin bei Ihnen zustande kommt. Sind Sie Unternehmer gemäß § 14 BGB und schließen den Vertrag in dieser Eigenschaft, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

(4) Wir sind berechtig, Aufträge abzulehnen.

 

§ 3 KFZ Scheibentönung

(1)  Es können ausschließlich Glasscheiben foliert werden. Für Folierungen auf Kundenwunsch an Kunststofffenster übernehmen wir keine Gewähr, da der Kleber mit dem Kunststoff reagieren kann und es zu Blasen,- Rissbildung führen kann.

(2)  An verstellbaren Fenstern wird die Folierung so angebracht, dass der sichtbare Bereich im geschlossenen Zustand getönt ist. Die Folie kann und darf an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2 mm schmaler, teilweise ungleichmäßiger Lichtspalt am Rand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann. In einzelnen Fällen kann der Gummi-Rand gegen Aufpreis eingeschnitten werden. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand (schwarzer und gepunkteter Rand) haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand ab. Es gibt Fahrzeuge, an denen der Siebdruckrand sehr breit ist, (z.B. BMW 3 Compact) dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig/fleckig trocknen.

(2) Es kann vorkommen das bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheiben-Folie erforderlich ist. Hierbei entsteht eine Schnittkante, Diese Schnittkante ist je nach Fahrzeugmodell evtl. später teilweise sichtbar.

(3) Für das Anbringen eines dauerhaften Werbeaufklebers unter der Scheibentönung, gewähren wir einen einmaligen Nachlass, je Aktion. Am Rand des Aufklebers kann später ein Hohlraum entstehen (ähnlich wie an den Heizdrähten der sich als heller Rand absetzt.

(4) Nach 1- 2 Tagen ist ggf. eine Nachbearbeitung erforderlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich. Die KFZ Folie benötigt je nach Witterung ca. 1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter, umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine verstellbaren Fenster, die getönt wurden.

(5) Die Klauseln in § 3 gelten nicht ausschließlich für PKW Scheibentönungen, sondern sind entsprechend auf alle in § 1 Abs. 5 genannten Leistungen anwendbar.

 

§ 4 Rechtliche Hinweise zu PKW-Scheibentönungen

(1) Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden.

(2) An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der § 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, dieser verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70%

(3) Das Typ-und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mitzuführen.

(4) An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3 Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben, die Folie in diesem Bereich freizulassen/auszuschneiden.

(5) Sonnenblendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden: Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein, Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben, Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht muss sichergestellt sein.(Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

 

§ 5 Folien für Gebäudeverglasung

(1) Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern stets von außen. Bei einer Innenverlegung mit Isolierglas auf Kundenwunsch übernehmen wir keine Gewährleistung für Folgeschäden. Die Innnenverlegung ist möglich bei Einfachverglasung.

(2) Bei der Montage muss ausreichend Platz zum Scheibengummi vorhanden sein, deshalb ist ein Spalt von bis zu 2 mm möglich und stellt keinen Mangel dar. Im Ecken- und Kantenbereich kann es zu Unregelmäßigkeiten der Folie kommen.

(3) Da die Folie an der Außenseite angebracht wird, ist eine staubfreie Montage nicht möglich und kann nicht gewährleistet werden. Es können daher aus näherer Betrachtung Staubpartikel o.ä. Umwelteinflüsse sichtbar sein, besonders an den Kanten der Fenster. Eine gewünschte Kantenversiegelung kann später sichtbar sein und das optische Bild beeinträchtigen.

(4) Für die Montage muss ausreichend Platz vorhanden sein. Es dürfen sich keine elektronischen Geräte oder sonstige Wasserempfindliche Gegenstände in der Umgebung befinden.

(5) Nach der Montage können die Folie etwas verschwommen aussehen und Wasserflecken aufweisen. Je nach Witterungsverhältnissen dauert es ca. 4-8 Wochen bis zur völligen Austrocknung.

(5) Innerhalb der ersten ca. 4 Wochen darf die Folie nicht gereinigt werden. Für die zukünftige Reinigung dürfen keine ätzenden oder scheuernden Mittel verwendet werden.

(14) Die Klauseln in § 5 gelten nicht ausschließlich für Gebäudeverglasung, sondern sind entsprechend auf alle in § 1 Abs. 5 genannten Leistungen anwendbar.

 

§  6 Steinschlagreparatur

(1) Das Ziel einer Steinschlagreparatur ist es, den Riss dauerhaft stabil zu machen, um ein weiteres Reißen der Scheibe zu vermeiden. Eine vollständige Beseitigung der Sichtbarkeit ist nicht möglich und nicht geschuldet.

(2) Die Reparatur ist für Sie kostenlos, sofern Sie eine entsprechende Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Sie können die auch die Forderungen gegenüber Ihrer Versicherung an uns abtreten, andernfalls müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und mit Ihrer Versicherung selbst abrechnen.

 

§ 7 Schaltbare Folien / e-Film / Smart Film 

(1) Unsere schaltbare PDLC Folien werden in einem Trockenbeschichtungsverfahren unter Anwendung von Druck auf die zu beschichtenden

Innenflächen aufgebracht.

Trotz größter Sorgfalt können Umwelt,- und Staubeinschlüsse nicht vollkommen ausgeschlossen werden und später je nach Betrachtungswinkel als

kleine Punkte sichtbar sein. DIN EN – 12543-6.

Die Folie ist im Ruhezustand milchig (undurchsichtig) im geschalteten Zustand (durchsichtig) Die Folie verbraucht demnach nur Strom wenn die

Folie auf durchsichtig geschaltet ist. Obwohl die Folie Klar ist, kann Sie je nach Betrachtungswinkel schräg zur Sonne milchig wirken. Dieser

Zustand ist leider unvermeidbar aufgrund des Haistwert.

Während der Montage sollte der Raum nicht von weiteren Personen außer dem Monteur genutzt werden, da Staub durch die Bewegungen vermehrt

aufgewirbelt werden könnte. Andere Arbeiten insbesondere solche die Staub oder Dreck verursachen könnten, sind während der Montage und min.

2 Tage vor der geplanten Installation zu unterlassen, ansonsten erfolgt die Montage auf eigenes Risiko mit vermehrten Einschlüssen.

(2) Wir übernehmen dann keine Gewähr für vermehrte Einschlüsse.

Für die Montage halten Sie Bitte ausreichend Platz (ca. 2 Meter) vor den Fenstern, oder anderen Objekten für die Montage frei. Entfernen Sie

Bitte alle Gegenstände wie z.B. Tische, Regale etc. vor den zu bearbeiten Flächen. Die Böden sind zuvor Bauseits zu reinigen. Die Fenster sollten

von innen grundgereinigt sein. Silikon-/ Putz oder Klebereste auf den Scheiben müssen entfernt werden. Dies sollte alles bereits im Vorfeld

aufgrund der Staubentwicklung geschehen und nicht erst wenn der Monteur schon vor Ort ist. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr bei der Nutzung von Fremdtransformatorenübernehmen können. Das anschließen und verlegen der Kabel muss Ihr Elektriker übernehmen.

Jegliche Art von Feuchtigkeit, auch Kondenswasser ist dauerhaft zu vermeiden. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter/in oder Ihr Reinigungsunternehmen auf die Pflegeanweisungen hin.

(3) Weitere Technische Hinweise:

– Das Fenstermaß sollte ein Verhältnis von 2:1 nicht überschreiten.

– Die Ränder der Folie müssen mit transparentem Silikon (neutralvernetzt) versiegelt werden. 24 Stunden nicht einschalten!

– Die Kabel sollten nach oben oder zur Seite gelegt werden. Niemals nach unten

– Die Kabel mehrerer Fenster müssen Parallel geschaltet werden, nicht in Reihe

– Je nach Menge und Schaltung gibt es unterschiedliche Transformatoren

– Betriebstemperatur -20 bis +65 Grad

– Eine jährliche Überprüfung der Anschlüsse und Transformatoren durch einen Fachmann  wird dringend empfohlen.

 

§ 8 Möbelfolierung

(1) Die Möbelfolierung erfolgt i.d.R. im sogenannten Overlap Verfahren. D.h. die Folie wird an der am wenigsten sichtbaren Kannte mit einer speziellen Schneidetechnik überlappen. In diesem Bereich ist die Folie soz. doppelt und die Überlappung kann sichtbar sein. Bei Rundungen wird die Folie gedehnt.

(2) Wünscht der Kunde aus Kostenersparnis eine Folierung der nur sichtbaren Kannten, so wird eine Seite des Möbelstücks nicht foliert und bleibt im Originalzustand. I.d.R. ist dies z.B. bei Schubladen die Unterkannte, oder bei Hängeschränken die Oberkannte…

(3) Die Voraussetzung einer Möbelfolierung ist ein tragender Untergrund. Sollten sich vorhandenen Beschichtungen bereits lösen, so sind diese zu entfernen. Ist der Untergrund aus anderen Gründen nicht tragfähig muss er vorher bearbeitet und ggf. angeschliffen werden und mit Primer min. 2 Schichten neu beschichtet werden, damit er tragend wird und die Folie dauerhaft hält.

(4) Untergrundvorbehandlungen wie z.B. Schleif,- oder Spachtel Arbeiten sind vorher anzugeben und schriftlich zu fixieren. Stellt sich dies erst bei Montage heraus, so ist dies eine zusätzliche Arbeit die vergütet werden muss.

 

§ 9 Sicherheitsfolie/Splitterschutzfolie

(1) Es wird unterschieden zwischen Splitterschutz,- und Sicherheitsfolie. Es gibt unterschiedliche Stärken der Folien. Je dicker, desto Widerstandsfähiger ist die Folie. Je nach Anforderungen und verfügbarem Budget sollte Sie Ihre Auswahl getroffen werden. Eine einbruchhemmende Folie kann bereits eine einfache Splitterschutzfolie sein, die den Einbruch erschwert und somit zeitlich verzögert. Man merke, je dicker die Folie desto Widerstandfähiger und erschwerte Bedingungen für den Einbrecher.

(2) Die Folie wird im besten Fall unter den Glashalteleisten verlegt. Ist dies nicht möglich, so ist der Schnittrand mit dem Gummi/Rahmen zu Vesiegeln. Dies kann jedoch für Sie optische Beeinträchtigen bedeuten. Je nach Variante ist dies schriftlich im Auftrag festzuhalten.

 

§ 10 Gutscheine

(1) Gutscheine sind 3 Jahre ab Datum der Ausstellung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig und verlieren danach Ihre Gültigkeit. Die Übergabe erfolgt in Form eines Gutscheins, welcher wie Bargeld zu betrachten ist. Bei Verlust leisten wir keinen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich. Gutscheine sind nur mit Datum, Unterschrift, Stempel und Gutschein Nr. gültig.

 

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Es obliegt Ihnen als unseren Kunde, uns einen gereinigten Gegenstand zur Verfügung zu stellen und uns im Vorfeld des Vertragsschlusses die erforderlichen und wahrheitsgemäßen Angaben bezüglich der Oberfläche zu machen. Einen Mehraufwand für eine aufwendigere Reinigung als üblich, oder erforderliche Untergrundvorbehandlung werden von uns in Rechnung gestellt.

(2) Sie als Kunde haben spätestens am Tag der angekündigten Arbeiten vor Ort dafür zu sorgen, dass alle Gegenstände, insbesondere wasserempfindliche und elektronische Gegenstände, vor und neben den zu bearbeitenden Fenstern und Flächen entfernt werden. Meistens wird Ihnen dies bei Auftragserteilung noch einmal mündlich je nach Projekt mitgeteilt.

(2) Verzögert sich die Bearbeitung des Auftrages, weil die Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erbracht werden, entstehen Ihnen dadurch keine Schadensersatzansprüche. Durch eine Verzögerung geraten wir nicht in Verzug. Der Kunde stellt zudem sicher, dass ein Mindestabstand von ca. 2 Metern für die Arbeiten vorhanden ist, sofern nicht anders im Angebot beschrieben. Eventueller Mehraufwand für aufwendigeres Möbelrücken wird dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

(3) PKW, die zum vereinbarten Termin bearbeitet werden, müssen in einem am Tag der Arbeiten frisch gewaschenen Zustand sein, unabhängig von der Witterung. Andernfalls behalten wir uns vor, eine Handwäsche je nach Aufwand zu berechnen.

(4) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, sofern sich nachträglich herausstellt, dass das Anbringen der gewünschten Folierung aus technischen oder sonstigen Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, nicht möglich ist.

(5) Das Recht zum Rücktritt steht uns auch dann zu, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Anforderungen, die für das Aufbringen einer Folierung erforderlich sind, nicht erfüllt sind. Die technischen und sonstigen Anforderungen für das Aufbringen einer Folierung können Sie unserem Angebot entnehmen. Haben Sie uns gegenüber angegeben, dass die technischen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen, und stellt sich im Laufe der Bearbeitung heraus, dass diese Voraussetzungen bei Auftragserteilung nicht vorlagen, tragen Sie einen erforderlichen Mehraufwand. Ist eine Folierung nicht möglich, und erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, haben Sie uns den bis zu unserem Rücktritt angefallenen Kosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn eine Folierung aus Gründen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind, nicht möglich ist.

 

§ 12 Preise

(1) Sämtliche Preisangaben in unseren Angeboten sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben ist. Kunden gegenüber, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind können wir Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausweisen.

(2) Zahlungen sind spätestens bei Aushändigung des Vertragsgegenstandes in bar zu leisten. Die Akzeptanz anderer Zahlungsmittel bleibt uns vorbehalten. Wir bieten zudem die Zahlung per EC/Girocard (keine Kreditkarten) in unseren Geschäftsräumen an. Vorkasse-Rechnungen werden mit Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum angeboten. Alternativ bieten wir die Barzahlung bei Ihnen vor Ort nach Fertigstellung an oder eine Online-Überweisung nach Fertigstellung mit Nachweis an. Zahlung auf Rechnung sind nur nach vorheriger Vereinbarung, wenn nicht anders möglich, mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen nach Rechnungsdatum.

(3) Wir sind berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise nur gegen eine Anzahlung oder per Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf der vereinbarten vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Während des Verzugs ist der vereinbarte Preis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(5) Ihnen stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als Ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Ihre Rechte jedoch unberührt.

 

§ 13 Abnahme 

(1) Die Abnahme des Vertragsgegenstandes durch Sie erfolgt je nach Auftragsgegenstand in unserem Betrieb oder bei Ihnen vor Ort, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Ist das Werk mangelhaft, haben Sie den Mangel konkret zu benennen und schriftlich anzuzeigen. Findet die Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort statt, erfolgt dort die Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Sie kommen in Annahmeverzug, wenn Sie es versäumen, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen und wir Sie daraufhin zur Abholung aufgefordert haben.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf Sie über. Befinden Sie sich mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, können wir pauschal die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Ihren Lasten. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt, eine etwaig pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr entstanden ist.

 

§ 14 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten, dass der Vertragsgegenstand vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Wir verweisen für auf §§ 3 bis 6. Dort haben wir aufgeführt unter welchen Umständen Unebenheiten, Blasen, Spalten, Schnittkanten oder andere sichtbare Kleinigkeiten auftreten können, ohne zu einer Mangelhaftigkeit zu führen. Es obliegt Ihnen zudem, den Nachbearbeitungstermin nach Aufbringen der Folie bei uns wahrzunehmen und sich an die Anweisungen, die wir Ihnen für die ersten vier Woche nach dem Aufbringen erteilen, zu halten.

(2) Wir erbringen die Gewährleistung durch Nachbesserung, wobei wir mindestens zwei Versuche haben oder durch Lieferung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme.

(4) Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig staubfrei und ohne jegliche Unebenheit zu realisieren. Die Leistungserbringung erfolgt in Handarbeit. Da die Umwelt nie frei von Staub ist, können kleine Staubpartikel erkennbar sein, insbesondere an den Rändern und dort, wo Verkleidungen/Gummis sehr eng sind und diese nicht demontiert werden. Kleine Staubpartikel und geringfügige Unebenheiten, stellen keine Mangel dar. Bei verspiegelten Folien verstärkt sich dieser Effekt.

 

§ 15 Terminvereinbarung

(1) Mit dem Absenden des Formulars zur Auftrags,-Terminbestätigung erteilen Sie uns einen schriftlichen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Dienstleistung. Die erforderlichen Vorbereitungen und die Zeit, die für die Ausführung der Arbeiten benötigt wird, ist für Sie nach dem Absenden des Formulars verbindlich.

(2) Gemäß § 312g Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 BGB wird der Widerruf vom Rückgaberecht hiermit ausgeschlossen. Bitte erscheinen Sie pünktlich (+/- 10 min.) zur vereinbarten Zeit mit einem am Tag der Montage von außen frisch gewaschenem (egal welche Witterung) und von innen gereinigtem Fahrzeug (so das kein Staub im Arbeitsbereich ausgewirbelt werden kann) Die Scheiben-Reinigung von innen ist selbstverständlich im Preis inbegriffen.

(3) Terminverschiebungen oder Absagen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Es ist die vereinbarte Uhrzeit für die kostenlose Absage ausschlaggebend. Die Absage oder das verschieben eines Termins muss zur Sicherheit für beide Parteien in Schriftform, am besten und schnellsten per E-Mail an info@scheibentoenung.de erfolgen. Gerne können Sie dies auch per Tel. 030/91744432 erledigen. Es ist 24/7 ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Die Absage muss deutlich und verständlich mit allen relevanten Daten erfolgen. Absagen von weniger als 48 Stunden vor dem Termin, müssen wir Ihnen mit 35% der vereinbarten Bruttopreises für den Ausfall in Rechnung stellen. Dies erfolgt auch, wenn Ihr Termin aufgrund eines Defekt am Fahrzeug, massiver Unpünktlichkeit, Krankheit, Unfall, oder sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Sagen Sie daher im eigenen Interesse immer rechtzeitig ab. Bei einem Verschulden durch einen Dritten, müssen Sie gegenüber dieser Person ggf. diese Kosten geltend machen. In berechtigten Kulanzfällen mit fixem Folgetermin verzichten wir ggf. auf einen Teil der Kosten. Fahren Sie also rechtzeitig los, berücksichtigen Sie vor allem das hohe Verkehrsaufkommen in der City, die Autowäsche usw. Falsche Angaben im Formular werden als Betrugsversuch gewertet.

 

§ 16 Erweitertes Pfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand Ihnen gehört.

 

§ 17 Stornierung

(1) Der Kunde hat das Recht, die Leistungserbringung jederzeit zu stornieren, indem er uns eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt. Die Stornierung wird zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Mitteilung wirksam.

(2) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Aufwendungen zu tragen.

(3) Bei einer Stornierung durch den Kunden fällt eine Stornogebühr in Höhe von 10-15% des vereinbarten Gesamtbetrags an, abhängig von den bereits erbrachten Dienstleistungen und den entstandenen Kosten. Die genaue Höhe der Stornogebühr wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu stornieren. In einem solchen Fall werden wir dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten, abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten.

(5) Weitere Ansprüche oder Rechte des Kunden im Zusammenhang mit Stornierung sind ausgeschlossen.

 

§ 18 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.

(4) Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 19 Urheberrechte

Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 20 Datenschutz 

(1) Sie stimmen der elektronischen Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht oder nur nach vorheriger Einwilligung.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://scheibentoenung.de/datenschutz/

 

§ 21 Widerrufsrecht

(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://scheibentoenung.de/widerruf/. Bei Vertragsabschluss in unseren Geschäftsräumen, oder bei Vertragsabschluss bei Ihnen vor Ort besteht kein Widerrufsrecht.

(2) Sofern der Kunde die Dienstleistungen vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist in Anspruch nehmen möchte und ausdrücklich wünscht, dass die Arbeiten vorzeitig beginnen, kann dies nach schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns erfolgen. Der Kunde ist sich bewusst, dass bei vorzeitiger Terminvereinbarung oder Ausführung der Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist sein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlischt.

(3) Bitte beachten Sie, dass es sich bei den meisten unserer Produkte um Sonderbestellungen handelt. Die bestellte Folie für Fenster oder Möbel wird speziell für Sie angefertigt und kann bereits vorab zugeschnitten werden. Es besteht daher kein Widerrufsrecht.
(4) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

§ 22 Europäische Streitbeilegung für Verbraucher 

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Scheibentoenung.de in Berlin. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Firma: scheibentoenung.de
Inhaber: Thorsten Simeth

Mittelsteg 44
13158 Berlin

Telefon 030/917 444 32

www.scheibentoenung.de